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Wer kann Taufpatin oder Taufpate werden?

Das Patenamt setzt voraus, dass die Patin oder der Pate selbst getauft, gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche ist. Die Wohnpfarrei stellt dafür eine Patenbescheinigung aus.

Mindestens eine Patin oder ein Pate muss diese Voraussetzungen erfüllen. Evangelische Christinnen und Christen können zusätzlich als Taufzeugen in die Taufmatrikel eingetragen werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob jemand als Patin oder Pate in Frage kommt, sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam eine Lösung.

Taufe

Wer kann Taufpatin oder Taufpate werden?

Das Patenamt setzt voraus, dass die Patin oder der Pate selbst getauft, gefirmt und Mitglied der katholischen Kirche ist. Die Wohnpfarrei stellt dafür eine Patenbescheinigung aus.

Mindestens eine Patin oder ein Pate muss diese Voraussetzungen erfüllen. Evangelische Christinnen und Christen können zusätzlich als Taufzeugen in die Taufmatrikel eingetragen werden.

Wenn Sie unsicher sind, ob jemand als Patin oder Pate in Frage kommt, sprechen Sie uns einfach an – wir finden gemeinsam eine Lösung.

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